Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (bergmanngruppe) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) und Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://hamburgharleydays.de

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

uba gmbh
events & event-consulting
ein Unternehmen der bergmanngruppe
Offakamp 23
22529 Hamburg

Telefon 040/41 00 95 0
E-Mail info@bergmanngruppe.de

https://hamburgharleydays.de/kontakt/

Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: +49 40 410095-0

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht vollständig mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren schrittweise zu beseitigen:

  • PDF-Dokumente und andere downloadbare Dateien: Einige PDF-Dateien auf der Website sind nicht barrierefrei aufbereitet. Es fehlen beispielsweise semantische Strukturen, Alternativtexte oder eine logische Lesereihenfolge. Neue und überarbeitete Dokumente werden barrierefrei veröffentlicht. Bestehende Dateien werden bei Aktualisierung angepasst.
  • Eingebettete Videos ohne vollständige Untertitel oder Audiodeskription: Teilweise fehlen Untertitel oder alternative Audiobeschreibungen. Bei neu eingestellten Videos wird auf Barrierefreiheit geachtet.
  • Navigation per Tastatur. Einige interaktive Elemente (z.?B. Dropdown-Menüs, Slider oder interaktive Karten) sind derzeit nur eingeschränkt tastaturbedienbar. Eine Überarbeitung zur vollständigen Tastatursteuerung ist vorgesehen.
  • Fehlende oder unvollständige Alternativtexte bei Bildern und Icons: In bestimmten Bereichen fehlen Alternativtexte oder sind nicht ausreichend aussagekräftig. Diese werden sukzessive ergänzt.
  • Kontrastverhältnisse: Einzelne Gestaltungselemente (z.?B. Text über Hintergrundbildern) erfüllen nicht in allen Fällen die Mindestanforderungen an Farbkontraste gemäß WCAG 2.1 (AA). Eine Anpassung erfolgt im Rahmen künftiger Design-Updates.

Wir bemühen uns, diese bestehenden Barrieren kontinuierlich zu identifizieren und abzubauen. Die Mängel wurden im Rahmen einer Selbstbewertung festgestellt.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Gemäß Artikel?5 der Richtlinie (EU)?2016/2102 in Verbindung mit §?10 Absatz?2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und §?2 Absatz?2 der BITV 2.0 können bestimmte Inhalte von der Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung ausgenommen werden, wenn deren Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.

Nach sorgfältiger Prüfung machen wir von dieser Ausnahme für folgende Inhalte Gebrauch:

  • Eingebettete Kartendienste von Dritten: (z.?B. Google Maps) Diese Dienste lassen sich technisch nicht vollständig barrierefrei darstellen. Eine barrierefreie Alternative (z.?B. durch Angabe der Adresse in Textform und einen Link zu externen Routenplanern) wird bereitgestellt.
  • Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription: Bei einzelnen älteren Videos fehlt eine barrierefreie Aufbereitung. Die nachträgliche Erstellung barrierefreier Fassungen ist mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Künftige Videos werden barrierefrei erstellt oder ergänzt.
  • Komplexe PDF-Dokumente Dritter: Einige bereitgestellte PDF-Dateien stammen von externen Partnern oder Fachstellen. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung dieser Dokumente ist derzeit nicht möglich. Bei Bedarf stellen wir Ihnen die Inhalte auf Anfrage in zugänglicher Form zur Verfügung.

Die Inanspruchnahme dieser Ausnahmen beruht auf einer Einzelfallprüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Dabei wurden insbesondere der organisatorische und finanzielle Aufwand sowie der Nutzen für die betroffenen Nutzergruppen abgewogen.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:

Einige Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit gemäß §?2 Absatz?3 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV?2.0) bzw. Artikel?1 Absatz?4 der Richtlinie (EU)?2016/2102. Diese Inhalte sind daher von der Barrierepflicht ausgenommen:

  • PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
  • Audio- und Videoinhalte, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden und keine Untertitel oder Audiodeskriptionen enthalten
  • Live-Übertragungen (Livestreams) ohne Echtzeit-Untertitelung
  • Inhalte Dritter, auf die wir keinen Einfluss haben (z.?B. eingebettete Google Maps oder YouTube-Videos)
  • Reproduktionen historischer Dokumente, deren barrierefreie Aufbereitung technisch nicht möglich ist
  • Inhalte von Intranets/Extranets, die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden und seither nicht grundlegend überarbeitet wurden

Diese Inhalte sind gemäß den einschlägigen Vorschriften von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen.

Evaluationsmethode

Die Bewertung der digitalen Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstüberprüfung. Die Inhalte dieser Erklärung wurden mit größter Sorgfalt erstellt und werden regelmäßig überprüft, um den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und Standards zu entsprechen. Dennoch lassen sich Fehler nicht vollständig ausschließen. Sollten Sie Unstimmigkeiten oder Fehler in dieser Erklärung feststellen, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung über die in diesem Dokument beschriebene Funktion zur Meldung von Barrieren.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Senatskanzlei Hamburg
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg

Telefon: 040 42823-2057
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.07.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 31.07.2025 überprüft.

Quelle: eRecht24